Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Sarg in einer Wahl-, Reihen- oder anonymen Grabstelle beigesetzt.

Die Nutzungsdauer beträgt derzeit in Berlin 20 Jahre. Diese kann bei einer von den Angehörigen ausgesuchten Wahlstelle verlängert werden. Das geschieht in jedem Fall, wenn etwa in einem Doppel- oder Familiengrab eine weitere Beisetzung erfolgt, auch die einer Urne.

Ein Reihengrab wird nur als Einzelgrab von der Friedhofsverwaltung zur Nutzung zugewiesen. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.

Die “anonyme” Beisetzung findet auf einem Friedhofsareal statt, auf dem die einzelnen Grabstellen im allgemeinen nicht erkennbar und nicht individuell gekennzeichnet sind. Es gibt aber die Möglichkeit − auf einigen Kirchhöfen sogar die Verpflichtung − den Namen des oder der Verstorbenen an einer dafür vorgesehenen Gedenkstelle kenntlich zu machen.

Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.

Die älteste Bestattungsart

Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsarten und weltweit verbreitet. In einigen Religionen werden ausschließlich Erdbestattungen durchgeführt. So ist etwa im Islam in der Regel keine Feuerbestattungen gewünscht. Stattdessen werden die Verstorbenen in einer rituellen Zeremonie gewaschen und gesalbt. Anschließend wird bei einer muslimischen Bestattung der Verstorbene in ein Leichentuch gewickelt und so in einem Erdgrab beigesetzt. Daher wird, anders als in Deutschland üblich, kein Sarg für die Erdbestattung verwendet. Weitere Formen der Erdbestattung sind beispielsweise auch die Beisetzung eines Verstorbenen in einer Gruft oder in einem Mausoleum.